Gewährleistung
„Beschaffenheits- Garantie“ – sie regelt die 12 monatige gesetzliche Verpflichtung des Händlers für Mängel einzustehen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, welche sich
aber erst später bemerkbar machen.
Unsere Fahrzeuge haben einen guten Wartungs- und Pflegezustand. Jedes Fahrzeug wird vor Auslieferung technisch überprüft.
Garantie
AG „Erhaltungs- Garantie“ – sie garantiert die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Sie umfasst Bauteile gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen auch dann, wenn der Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war und somit eine Haftung des Händlers nicht gegeben ist. Aufgrund ihres großen Leistungsumfangs und der Höhe ihrer Leistung ist sie ein absolutes Muss für jeden Autokäufer.
Fazit (Gewährleistung oder Garantie)
Neben der obligatorischen, für Sie kostenlosen 12 monatigen Händler-Gewährleistung (Sachmangelhaftung), empfehlen wir Ihnen generell eine umfassende AG Gebrauchtwagengarantie oder Neuwagenanschlussgarantie abzuschließen.
Diese ist wahlweise über 12 oder 24 Monate bei Kauf abschließbar und danach jährlich, bis zu 10 Jahre / 250.000 KM, nach den Richtlinien der renommierten Meneks AG verlängerbar.
Diese garantiert Ihnen hohe Sicherheit nach Ihrem Kauf!